Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Marcello Engi - marcelloEngi.com

Präambel

Mit diesen AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunde erreicht werden.


I. Definitionen

  1. Fotografische Arbeit: Das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der Vereinbarung geleisteten Arbeit.

  2. Fotograf: Die für die fotografische Arbeit beauftragte Person. Der Begriff erfasst Personen beider Geschlechter und auch Fotodesigner.

  3. Kunde: Die Person, welche die fotografische Arbeit bestellt. Der Begriff erfasst Personen beider Geschlechter.

  4. Parteien: Fotograf und Kunde.

  5. Exemplar der fotografischen Arbeit: Jede Wiedergabe in analoger oder digitaler Form (Papier, Diapositiv, Datenträger, Onlineplattformen etc.).


II. Ausführung der fotografischen Arbeit

  1. Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung voll im Ermessen des Fotografen (technische und künstlerische Umsetzung).

  2. Der Fotograf kann Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.

  3. Das notwendige Equipment wird vom Fotografen gestellt.

  4. Der Kunde sorgt für die rechtzeitige Bereitstellung der Locations, Gegenstände und Personen.

  5. Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Termin oder kommt seinen Pflichten nicht nach, schuldet er Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten) sowie 50% des gemäss SBF-Tarif geschuldeten Honorars.

  6. Dies gilt auch bei wetterbedingten Verschiebungen.

  7. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Versand (physisch oder digital) erfolgt auf Risiko des Kunden.

  8. Honorar ist zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung.

  9. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. sowie Mahngebühren erhoben.


III. Stornierung

  1. Bei einer vollständigen Stornierung durch den Kunden nach Vertragsabschluss schuldet dieser:

    • 50% des Honorars, falls Absage mehr als 14 Tage vor Termin,

    • 100% des Honorars, falls Absage weniger als 7 Tage vor Termin.

  2. Bereits angefallene Drittkosten sind unabhängig davon voll zu erstatten.


IV. Haftung des Fotografen

  1. Haftung nur für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten.

  2. Mängelrügen sind innert 5 Werktagen schriftlich zu erheben, sonst gilt die Arbeit als genehmigt.


V. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden

  1. Nutzung nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum. Bei missbräuchlicher Verwendung schuldet der Kunde 150% des gemäss SAB-Tarif geschuldeten Entgelts.

  2. Keine Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Zustimmung.

  3. Nennung des Fotografen mit ©-Vermerk ist verpflichtend. Unterlassung führt zu einer Zusatzentschädigung von 50% des SAB-Tarifs.

  4. Das Urheberrecht verbleibt stets beim Fotografen. Der Kunde erhält lediglich ein einfaches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.

  5. Urheberrechtsgesetz (URG) bleibt vorbehalten.


VI. Rechte Dritter

  1. Der Kunde stellt sicher, dass abgebildete Personen ihre Zustimmung gegeben haben.

  2. Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter (z. B. Eigentumsrechte, Markenrechte) verletzt werden.

  3. Bei Verletzung dieser Pflichten hält der Kunde den Fotografen schadlos und ersetzt alle entstehenden Kosten.


VII. Verwendung durch den Fotografen

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Fotograf die Arbeiten für eigene Zwecke verwenden (Portfolio, Webseite, Ausstellungen, Wettbewerbe).


VIII. Referenzen

Der Fotograf ist berechtigt, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden hinzuweisen.


IX. Digitale Daten & Archivierung

  1. Nach Ablieferung besteht keine Pflicht zur Archivierung der Daten.

  2. Eine Archivierung erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen Entgelt.


X. Lieferfristen

Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Fotograf die bearbeiteten Arbeiten innert 30 Tagen nach Aufnahmetermin zur Verfügung.


XI. Datenschutz

Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzgesetzes (DSG) und der DSGVO. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf dieser Website.


XII. Höhere Gewalt

Kann der Fotograf aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall, Naturkatastrophe, Pandemie, technische Ausfälle) nicht leisten, entfällt jede Schadenersatzpflicht. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.


XIII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Fotografen.


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